Aus der Presse hören wir immer wieder, wie Kinderporno-Ringe ausgehoben werden. Hunderte Hausdurchsuchungen werden dabei durchgeführt und etliche Delinquenten verhaftet, meist sogar auf Internationaler Ebene. Dabei sind im Fokus der Ermittler vor allem die Täter und weniger die Konsumenten. Gründe dafür sind, dass der Begriff des Konsums oft nicht eindeutig definiert ist und die meisten Staaten den Konsum noch nicht explizit unter Strafe stellen. Eine Ausnahme bildet die Schweiz. Doch ein anderer ganz wesentlicher und für viele sehr überraschender Grund ist, dass der Konsum von Kinderpornografischem Matierial mittlerweile so stark verbreitet ist, dass die Verfolgung jedes Deliktes rein technisch nicht durchführbar ist. Seit 2003 nimmt die Koordinationsstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK regelmässig Stichproben aus dem Datenverkehr. In diesen Stichproben wird mit Hashwerten bekannter illegaler Dateien nach verdächtigen Transaktionen gesucht. Dabei entstehen jährlich ca. 300 – 400 Dossiers, die durch die kantonalen Behörden verfolgt werden und in 80% der Fälle zu einer Verurteilung führen.
Wenn wir die vergangenen 6 Jahre betrachten sind das immerhin 1800 – 2400 verdächtige Personen wobei die Dunkelziffer nicht ab zu schätzen ist. Die Gretchenfrage lautet also, ob sich solche Personen effektiv an Kindern vergehen werden oder bereits vergangen haben? Untersuchungen zeigen, dass der Konsum von kinderpornografischem Material nicht zwingend das Verlangen impliziert sich selbst an einem Kind zu vergehen.
Prognosekriterien für einen Kindsmissbrauch sind*
- Vorstrafen mit sexuellen Kontaktdelikten sowie eine polytrope (vielschichtige) Vordelinquenz
- Aktivitäten im Internet zur Kontaktaufnahme mit potentiellen Opfern oder Kindsmissbrauchern
- Diagnose einer Pädophilie, insbesondere vom ausschliesslichen Typ
- tiefgreifende Persönlichkeitsauffälligkeiten (Persönlichkeitsstörungen), insbesondere (zusätzlich zu ängstlich, abhängig und schizoiden) auch aus dem Cluster B (dissozial, emotionalinstabil, narzisstisch)
- Selbsterleben als für adulte Sexualpartner sexuell unattraktiv
- Suchtmittelkonsum
- eigener erlebter sexueller Missbrauch
- Lebensstil auf den Kontakt mit Minderjährigen ausgerichtet (Beruf und Freizeit)
- sexuelle Kontaktemit Prostituierten im legalen Grenzbereich zum Schutzalter
- Verstösse gegen Auflagen und Persistenz des Konsums illegaler Pornographie trotz strafrechtlicher Verurteilung
Für Konsumenten bei denen die genannten Risikomerkmale fehlen gibt es keine wissenschaftliche Evidenz für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Übergriffs. Eine Statistik einer bislang unveröffentlichten Studie anhand 4500 verzeichneten Straftaten zeigt ein äquivalentes Bild.
8% der wegen Kinderpornographie verurteilten Personen wurden gleichzeitig wegen Kindsmissbrauches verurteilt. Insgesammt 10% wurden in einem Beobachtungszeitraum von 5.5 Jahren rückfällig: 3.3% mit illegaler Pornographie und 0.7% mit Kindsmissbrauch. …
… Von den ausschliesslichen Konsumenten illegaler Pornographie wurden 9,7% rückfällig: 2,8% mit illegaler Pronographie und 0,2% mit Kindsmissbrauch.*
Auf unsere Zahlen angewandt kann man also davon ausgehen, dass von den 1800 – 2400 Personen ca. 14 tatsächlich einen Kindsmissbrauch begehen.
Gesellschaftlich ist es nun gefährlich die sehr grosse Gruppe der Konsumenten von Kinderpornographischem Material vor zu verurteilen, da statistisch kein signifikanter Zusammenhang zwischen Konsum und späteren Kindsmissbrauch vorhanden ist.
* Mehr dazu findet sich im Artikel “Konsumenten illegaler Internet-Pornographie – psychische Auffälligkeiten und Risiken der Straffälligkeit” von Marc Graf und Volker Dittmann (Forensische Abteilung, Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK, Wilhelm Klein-Strasse 27, 4025 Basel, Schweiz).
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